602.198 (21W) Vertiefung zum Umgründungssteuerrecht
Überblick
Diese Lehrveranstaltung wurde storniert
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie können kurzfristige Änderungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen (z.B. Absage von Präsenz-Lehreveranstaltungen und Umstellung auf Online-Prüfungen) erforderlich sein.
Weitere Informationen zum Lehrbetrieb vor Ort finden Sie unter: https://www.aau.at/corona.
Weitere Informationen zum Lehrbetrieb vor Ort finden Sie unter: https://www.aau.at/corona.
- LV-Titel englisch Advanced Issus in Corporate Restructuring Taxation
- LV-Art Vorlesung-Kurs (prüfungsimmanente LV )
- LV-Modell Präsenzlehrveranstaltung
- Semesterstunde/n 2.0
- ECTS-Anrechnungspunkte 2.0
- Anmeldungen 1 (40 max.)
-
Organisationseinheit
- Unterrichtssprache Deutsch
- mögliche Sprache/n der Leistungserbringung Deutsch
- LV-Beginn 24.11.2021
- eLearning zum Moodle-Kurs
Zeit und Ort
Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund von COVID-19-Maßnahmen die derzeit angezeigten Termine noch ändern können.
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LV-Beschreibung
Intendierte Lernergebnisse
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
- Komplexe Fragestellungen auf dem Gebiet des Umgründungssteuerrechts zu analysieren,
- Fälle des Umgründungssteuerrechts zu lösen, sowie
- unterschiedliche Auffassungen zu Kernfragen des Umgründungssteuerrechts nachzuvollziehen und eigenständig zu beurteilen.
Lehrmethodik
Die Wissensvermittlung und -erarbeitung erfolgt sowohl durch Vortrag als auch durch gemeinsame Aufarbeitung von Fallstudien und Entscheidungen des BFG und VwGH.
Inhalt/e
- Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Allgemeine Grundsätze des Umgründungssteuerrechts
- Verschmelzung
- Umwandlung
- Einbringung
- Zusammenschluss
- Realteilung
- Spaltung
Erwartete Vorkenntnisse
Vertiefende LV zur Lehrveranstaltung "Rechtsformgestaltung und Rechtsformwechsel".
Literatur
- Walter, Umgründungssteuerrecht 2018 (2018)
- Jann, Umgründungen im Steuerrecht, 2. Auflage (2015)
- Bertl et al., Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band III (2017) und VI (2013)
- BMF, UmgrStR 2002 (aktuelle Fassung)
- Wiesner/Hirschler/Mayr, Handbuch der Umgründungen (2018).
Link auf weitere Informationen
www.aau.at/bfs
Intendierte Lernergebnisse
After completing this course students will be able to:
- To analyze complex issues in the field of the reorganization tax law,
- to solve cases of the reorganization tax law, as well as
- to understand different views on core issues of the reorganization tax law
Lehrmethodik
The knowledge transfer takes place both by lecture as well as by processing of case studies and decisions of the BFG and VwGH.
Inhalt/e
- Basics of corporate law
- General principles of the Reorganisation Tax Act
- Merger
- Conversion
- Contribution
- Zusammenschluss
- Realteilung
- Demerger
Literatur
- Walter, Umgründungssteuerrecht 2018 (2018)
- Jann, Umgründungen im Steuerrecht, 2. Auflage (2015)
- Bertl et al., Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band III (2017) und VI (2013)
- BMF, UmgrStR 2002 (aktuelle Fassung)
- Wiesner/Hirschler/Mayr, Handbuch der Umgründungen (2018).
Prüfungsinformationen
Im Fall von online durchgeführten Prüfungen sind die Standards zu beachten, die die technischen Geräte der Studierenden erfüllen müssen, um an diesen Prüfungen teilnehmen zu können.
Geänderte Prüfungsinformationen (COVID-19 Ausnahmeregelung)
+ verpflichtende Hausarbeit
Anwesenheit und Mitarbeit per Kamera und Mikrofon
Prüfungsmethode/n
100%ige Anwesenheit und Mitarbeit |
Prüfungsinhalt/e
aktuelle Inhalte
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
100%ige Anwesenheit und Mitarbeit
Beurteilungsschema
mit/ohne Erfolg teilgenommen BenotungsschemaPosition im Curriculum
- Masterstudium Wirtschaft und Recht
(SKZ: 909, Version: 12W.4)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 6.0 ECTS)
- 602.198 Vertiefung zum Umgründungssteuerrecht (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 6.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
Gleichwertige Lehrveranstaltungen im Sinne der Prüfungsantrittszählung
Es liegt keine gleichwertige Lehrveranstaltung im Sinne der Prüfungsantrittszählung vor.