191.136 (21S) Recht und Sprache – Von Schillers „Räubern“ bis Schlinks „Wochenende“
Überblick
Weitere Informationen zum Lehrbetrieb vor Ort finden Sie unter: https://www.aau.at/corona.
- Lehrende/r
- LV-Titel englisch Law and Language - From Schiller's "Robbers" to "Schlink's Weekend
- LV-Art Seminar (prüfungsimmanente LV )
- LV-Modell Präsenzlehrveranstaltung
- Semesterstunde/n 2.0
- ECTS-Anrechnungspunkte 4.0
- Anmeldungen 5 (25 max.)
- Organisationseinheit
- Unterrichtssprache Deutsch
- LV-Beginn 22.04.2021
-
Anmerkungen
Die LV wird über ZOOM abgehalten.
Die angemeldeten Studentinnen und Studenten erhalten den Zugangs-Code per e-Mail.
Zeit und Ort
LV-Beschreibung
Intendierte Lernergebnisse
ZUR LV:
Die ersten Termine werden über ZOOM abgehalten und wird der Zugangscoder mit e-Mail bekannt gegeben. Sowie eine Präsenz-LV möglich ist, findet diese an der Universität statt.
Fragen nach Herrschaft und Recht, Verbrechen und Schuld sind in den Dichtungen der letzten Jahrhunderte ständig präsent oder über weite Strecken zentrales Thema einiger Dichter(-Juristen). Es werden, nicht nur Taten beschrieben, sondern auch Gerechtigkeiten und Ungerechtigkeiten erörtert. Weniger bekannt ist, dass Rechtsfragen von großer Bedeutung diskutiert werden, so in Schillers Dramen. Seine „Räuber“ und „Fiesko“ bewegen sich zwischen Anarchie und Usurpation oszillierend. Kafka behauptet, Gerechtigkeit gebe es nicht. Und Schlink ist bemüht, die RAF, das bundesdeutsche Trauma, aufzuarbeiten.
In diesen Spannungsbogen gehören auch Eichendorff, E. T. A. Hoffmann oder Kleist und später Handke oder Delius und Loest. Berücksichtigt werden Werke Ivan Cankars mit rechtlichem Bezug.
In der LV werden rechtliche Konnotationen aus den literarischen Sujets in die Sprache beziehungsweise Begrifflichkeit literaturwissenschaftlicher Grundlagentheorie transkribiert. Die zwei Bezug habenden Wissenschaften werden in ihrer spezifischen Methodik verknüpft. Die Werke sollen sowohl aus der Position der Literatur- als auch der Rechtswissenschaft durchleuchtet werden.
Lehrmethodik
Die LV wird dialogisch und interaktiv abgehalten, wobei alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingebunden werden. Die Studentinnen und Studenten wählen ein Thema, recherchieren über dieses und halten zu den Ergebnissen ein Referat, das in schriftlicher Form vorzulegen ist.
Inhalt/e
- Cankar: Knecht Jernej und sein Recht
- Goethe: Wahlverwandschaften
- E. T. A. Hoffmann: Meister Floh: Ein Märchen in sieben Abenteuern zweier Freunde
- Kafka: Der Proceß
- Schiller: Die Räuber
- Schlink: Das Wochenende
- Zeh: Spieltrieb
Literatur
Wird in der LV bekanntgegeben.
Prüfungsinformationen
Prüfungsinhalt/e
Anwesenheit, aktive Teilnahme in der LV, Referat, schriftliche Arbeit.
Beurteilungsschema
Note BenotungsschemaPosition im Curriculum
- Doktoratsstudium Doktoratsstudium der Philosophie
(SKZ: 500, Version: 18W.1)
-
Fach: Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums
(Pflichtfach)
-
Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums (
0.0h XX / 32.0 ECTS)
- 191.136 Recht und Sprache – Von Schillers „Räubern“ bis Schlinks „Wochenende“ (2.0h SE / 4.0 ECTS)
-
Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums (
0.0h XX / 32.0 ECTS)
-
Fach: Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums
(Pflichtfach)
- Doktoratsstudium Doktoratsstudium der Philosophie
(SKZ: 500, Version: 12W.4)
-
Fach: Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums
(Pflichtfach)
-
Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums (
16.0h XX / 32.0 ECTS)
- 191.136 Recht und Sprache – Von Schillers „Räubern“ bis Schlinks „Wochenende“ (2.0h SE / 4.0 ECTS)
-
Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums (
16.0h XX / 32.0 ECTS)
-
Fach: Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums
(Pflichtfach)
- Doktoratsstudium Doktoratsstudium der Philosophie
(SKZ: 792, Version: 12W.4)
-
Fach: Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums
(Pflichtfach)
-
Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums (
16.0h XX / 32.0 ECTS)
- 191.136 Recht und Sprache – Von Schillers „Räubern“ bis Schlinks „Wochenende“ (2.0h SE / 4.0 ECTS)
-
Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums (
16.0h XX / 32.0 ECTS)
-
Fach: Studienleistungen gem. § 3 Abs. 2a des Curriculums
(Pflichtfach)