120.600 (21S) Sozialpädagogische Grenzbearbeitung: Grundelemente für eine theoretische Bestimmung der Sozialpädagogik

Sommersemester 2021

Anmeldefrist abgelaufen.

Erster Termin der LV
12.03.2021 12:00 - 18:00 online Off Campus
... keine weiteren Termine bekannt

Überblick

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie können kurzfristige Änderungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen (z.B. Absage von Präsenz-Lehreveranstaltungen und Umstellung auf Online-Prüfungen) erforderlich sein.

Weitere Informationen zum Lehrbetrieb vor Ort finden Sie unter: https://www.aau.at/corona.
Lehrende/r
LV-Titel englisch Working at the Border: (Basic) Elements for a Theory on Social Work
LV-Art Seminar (prüfungsimmanente LV )
LV-Modell Präsenzlehrveranstaltung
Semesterstunde/n 2.0
ECTS-Anrechnungspunkte 4.0
Anmeldungen 14 (35 max.)
Organisationseinheit
Unterrichtssprache Deutsch
LV-Beginn 12.03.2021
eLearning zum Moodle-Kurs

Zeit und Ort

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LV-Beschreibung

Intendierte Lernergebnisse

Die Perspektive pädagogische Grenzbearbeitung wird in der Veranstaltung auf Textbasis kennengelernt, systematisch auf ihre gesellschafts- und bildungstheoretischen Inhalte hin befragt und in eigener Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Phänomenen ausgeleuchtet.

Lehrmethodik

Textarbeit (individuelle Lektüre und Erarbeitung wie Diskussion im Plenum); einzelne einführende Inputs durch den Lehrenden zur Kontextualisierung der Textpositionen; Transfer der erarbeiteten analytischen Perspektive auf Gegenwartsphänomene (z.B. Verarmung-Überschuldung-Prekarisierung; Migration-Zuwanderung; patriarchale Geschlechterverhältnisse).

Inhalt/e

Sozialpädagogische Fachlichkeit verweist auf – kulturelle, ökonomische, soziale und institutionelle – Rahmenbedingungen bzw. Kontexte; sie ist von diesen beeinflusst, sie muss auf diese reagieren. Allerdings sollten diese nicht als fixe und gegebene Vorgaben betrachtet werden. Rahmenbedingungen stellen vielmehr einen historisch-spezifischen Ausdruck gesellschaftlicher Auseinandersetzungen dar – und können in künftigen Auseinandersetzungen auch wieder anders gestaltet werden. Damit lassen sich Rahmenbedingungen nicht mehr als definitorischer Ausgangspunkt, als Vorgabe betrachten, sondern als historische Grenzsetzung der bestehenden fachlichen Möglichkeiten – und diese sind kontinuierlich und im Bündnis daraufhin zu befragen, ob sie das, was sozialpädagogische Fachlichkeit auszeichnet, unnötig begrenzen. Wenn für die (potenziellen) Nutzerinnen und Adressaten sozialpädagogischer Angebote aufgrund von politischen, rechtlichen oder ökonomischen Rahmenbedingungen keine von den Menschen selbst aus guten Gründen angestrebte Zukunftsoption offen steht, erweisen sich die Rahmenbedingungen als eine Begrenzung, die aus fachlichen Gründen kritisiert werden sollte. Und damit ist der Ort und die Funktion sozialpädagogischer Grenzbearbeitung benannt. Gegenwärtige Begrenzungen, bestehende Grenzen also, sind demnach aus fachlicher Sicht daraufhin zu befragen, ob sie hinderlich oder förderlich sind. Und wenn dem so ist, müssen sie bearbeitet werden.

Sozialpädagogik als pädagogische Grenzbearbeitung zu denken, hieße also die jeweiligen gegebenen Rahmenbedingungen als historische, und damit zwar als einflussreiche, aber eben nicht als fixe und unveränderliche zu betrachten; und sie daher daraufhin zu befragen, ob sie fachlich unnötige Begrenzungen darstellen – und wenn dem so ist, ist im Sinne der politischen Mitgestaltungsverantwortung, Sozialpädagogik verpflichtet, diese Rahmenbedingungen zu kritisieren und an ihrer Veränderungen mitzuarbeiten.

Literatur

[Literaturliste wird den Teilnehmer:innen rechtzeitig zugänglich gemacht]

Prüfungsinformationen

Im Fall von online durchgeführten Prüfungen sind die Standards zu beachten, die die technischen Geräte der Studierenden erfüllen müssen, um an diesen Prüfungen teilnehmen zu können.

Prüfungsmethode/n

aktive und regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen im Rahmen der beiden Blocktage; aktive Teilnahme an der Kleingruppenarbeit (Transfer der analytischen Perspektive auf Gegenwartsphänomen) und schriftliche Ausarbeitung (Teilaspekt).

Prüfungsinhalt/e

Für die schriftliche Ausarbeitung gelten folgende Beurteilungskriterien und folgender -maßstab: eine weitgehend nachvollziehbare Darstellung in Korrespondenz zur Literaturgrundlage [ausreichend]; eine insgesamt stimmige Darstellung mit weitgehend fehlenden analytischen Bezügen [befriedigend]; eine auch analytisch argumentierende weitgehend luzide Ausarbeitung [gut]; eine durchgehend luzide und stringente, analytisch argumentierende Ausarbeitung, die auch kritische Reflexionen und/ oder eigene begründete Positionen umfasst [sehr gut]

Beurteilungskriterien/-maßstäbe

siehe Prüfungsinhalt/e

Beurteilungsschema

Note Benotungsschema

Position im Curriculum

  • Masterstudium Sozialpädagogik und soziale Inklusion (SKZ: 846, Version: 20W.1)
    • Fach: Grundlagen von Sozialpädagogik und sozialer Inklusion (Pflichtfach)
      • 2.1 Geschichte und Theorie von Sozialpädagogik und sozialer Inklusion ( 0.0h SE / 4.0 ECTS)
        • 120.600 Sozialpädagogische Grenzbearbeitung: Grundelemente für eine theoretische Bestimmung der Sozialpädagogik (2.0h SE / 4.0 ECTS)
          Absolvierung im 1., 2. Semester empfohlen
  • Masterstudium Sozial- und Integrationspädagogik (SKZ: 846, Version: 09W.3)
    • Fach: Pflichtfächer (Pflichtfach)
      • Modul: Grundlagen der Sozial - und Integrationspädagogik
        • Geschichte und Theorie der Sozial- und Integrationspädagogik ( 2.0h VO, SE, VS / 4.0 ECTS)
          • 120.600 Sozialpädagogische Grenzbearbeitung: Grundelemente für eine theoretische Bestimmung der Sozialpädagogik (2.0h SE / 4.0 ECTS)

Gleichwertige Lehrveranstaltungen im Sinne der Prüfungsantrittszählung

Diese Lehrveranstaltung ist keiner Kette zugeordnet