120.650 (19W) Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie)

Wintersemester 2019/20

Anmeldefrist abgelaufen.

Erster Termin der LV
05.10.2019 08:00 - 17:00 Rotes Kreuz Bezirksstelle Klagenfurt Off Campus
... keine weiteren Termine bekannt

Überblick

Lehrende/r
LV-Titel englisch Training for „Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie)“
LV-Art Vorlesung-Kurs (prüfungsimmanente LV )
Semesterstunde/n 2.0
ECTS-Anrechnungspunkte 2.0
Anmeldungen 14 (35 max.)
Organisationseinheit
Unterrichtssprache Deutsch
LV-Beginn 05.10.2019
Anmerkungen
  • LV Ort: Rotes Kreuz Bezirksstelle Klagenfurt, St. Veiter-Straße 34, 1. Stock
  • Termine / Datum / Uhrzeit

05.10. & 06.10.2019

19.10. & 20.10.2019

02.11. & 03.11.2019

16.11. & 17.11.2019

30.11. & 01.12.2019

14.12. & 15.12.2019

11.01. & SO, 12.01.2020

25.01. & SO, 26.01.2020 (Zwischenprüfung, Einführungstag)

Zeit der LV: 08:00 – 17:00 Uhr (inkl. 1h Mittagspause)

Kontaktadresse für organisatorische Anfragen zur Ausbildung:

MMag. Thomas Pipan, org. Leiter der Schulung der Bezirksstelle Klagenfurt

M: bgl@kl.k.roteskreuz.at

Kontakt für fachliche und inhaltliche Fragen

 

Astrid Lexer, Schulungsbeauftragte Bezirksstelle Klagenfurt

M: ausbildung@kl.k.roteskreuz.at

Zeit und Ort

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LV-Beschreibung

Intendierte Lernergebnisse

Die Teilnehmenden der Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin (Modul 1) erhalten im Rahmen des Theoriekurses das Basiswissen und die Kenntnisse, die als Grundlagen für die praktische Ausbildung dienen.

Nach Absolvierung des Theoriekurses und der bestandenen Zwischenprüfung ist vor Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung noch ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 160 Stunden im Krankentransport und im Rettungsdienst nachzuweisen (separate, aufbauende Lehrveranstaltung). Nach positiver Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung im Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Kärnten, erhält der Modulteilnehmer bzw. die Modulteilnehmerin die Tätigkeitsberechtigung des Rettungssanitäter bzw. der Rettungssanitäterin.

Lehrmethodik inkl. Einsatz von eLearning-Tools

Vorträge, Gruppenarbeiten, angeleitete praktische Übungen in Kleingruppen, Multiple-Choice-Tests

Inhalt/e

  • Erweiterte Erste Hilfe
  • PatientInnenbetreuung und -beurteilung nach dem ABCDE-Schema
  • Grundkenntnisse aus den Fachbereichen „Anatomie und Physiologie“ und „Hygiene“
  • Relevante berufsspezifische rechtliche Grundlagen für den Rettungsdienst
  • Störungen der Lebensfunktionen: Bewusstsein, Atmung, Kreislauf, Lebensrettende Maßnahmen Erwachsener, Akute Verlegung der Atemwege, Schock, Starke Blutung - Druckverband/Notfallverband, Abbindung mittels Tourniquet
  • Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern: Neurologische Notfälle, Pulmonale Notfälle, Kardiale Notfälle, Gefäßerkrankungen der Gliedmaßen, Akutes Abdomen, Kanülenträger etc.
  • Spezielle Notfälle: Traumatologische Notfälle, Wunden, Vergiftungen, Ertrinken, Tauchunfall, Psychiatrische Erkrankungen, Schwangerschaft und Geburt; Lebensrettende Maßnahmen bei Neugeborenen, Kindern und Säuglingen; Kindernotfälle
  • Gerätelehre und Sanitätstechnik: Schulung auf die im Rettungsdienst verwendeten Medizinprodukte lt. Medizinproduktegesetz (Defibrillator Lifepak 1000, LSU – Leardal Suction Unit, Krankentrage Stollenwerk, Tragsessel UTILA, Larynxtubus LTS-D, Guedeltubus, Schaufeltrage, Vakuummatratze, Halswirbelsäulenschiene etc.)
  • Mithilfe bei notärztlichen Maßnahmen/Notarztassistenz (Venenpunktion, Infusion)
  • Rettungswesen: Struktur des österr. Rettungswesens, Funkverkehr, Transportrichtlinien, Risikomanagement
  • Großeinsätze und Katastrophen: Sanitätsdienstlicher Großeinsatz, Betreuungseinsatz, Katastrophenmanagement, Gefahrgutunfälle
  • Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen: Stressbewältigung, Stressauswirkungen, Prävention.

Literatur

Lernbehelfdes Österreichischen Roten Kreuzes „Sanitätshilfe Ausbildung“ (Mappe)

Prüfungsinformationen

Im Fall von online durchgeführten Prüfungen sind die Standards zu beachten, die die technischen Geräte der Studierenden erfüllen müssen, um an diesen Prüfungen teilnehmen zu können.

Prüfungsmethode/n

Laut Sanitäter-Ausbildungsverordnung sind zwei Prüfungen während der gesamten Ausbildung zu absolvieren:


  • Zwischenprüfung im Rahmen des Theoriekurses (Abschluss der Lehrveranstaltung im WS)
  • Kommissionelle Abschlussprüfung (Abschluss der Ausbildung und der aufbauenden Lehrveranstaltung)

Die Zwischenprüfung umfasst einen Multiple-Choice Test, der dazu dient die theoretischen Kenntnisse zu überprüfen und zwei Praxisstationen (Medizinprodukte, Notarztassistenz), die in Form eines Prüfungsgespräches abgehandelt werden.

Nach Absolvierung der praktischen Ausbildung im Ausmaß von mindestens 160 Stunden erfolgt der Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung.

Prüfungsinhalt/e

Im Rahmen des Theoriekurses findet zu Kursabschluss die Zwischenprüfung, die drei Teilbereiche umfasst, statt:

  1.  Multiple-Choice Test mit 30 Fragen aus den Themenbereichen Hygiene, Anatomie, Notfälle, Gerätelehre und Erste Hilfe
  2. Kenntnisse der Medizinprodukte lt. Medizinproduktegesetz
  3.  Kenntnisse der Notarztassistenz (Assistenz Venenpunktion, Infusion)

 Nach Absolvierung der praktischen Ausbildung erfolgt der Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung

Beurteilungskriterien/-maßstäbe

Die Beurteilung der Teilbereiche der Zwischenprüfung erfolgt in „bestanden“ und in „nicht bestanden“. Der Multiple-Choice Test gilt als „bestanden“, wenn 70% der ausgewählten Fragen positiv beantwortet wurden. Die Teilbereiche „Medizinprodukte lt. MPG“ sowie „Notarztassistenz“ sind in Form einer mündlichen Prüfung zu absolvieren. Erst nach bestandener Zwischenprüfung kann das Praktikum im Krankentransport und im Rettungsdienst begonnen werden.

Sollten ein Teilbereich oder mehrere Bereiche der Zwischenprüfung als „nicht bestanden“ beurteilt worden sein, dürfen die entsprechenden Bereiche einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist zum ehest möglichen Termin, frühestens jedoch nach einer Woche abzunehmen. Wird auch die Wiederholungsprüfung mit „nicht bestanden“ beurteilt, scheidet der Modulteilnehmer, die Modulteilnehmerin aus der Ausbildung aus und kann erst frühestens nach einem Jahr wieder zur Ausbildung zugelassen werden.

Nach Erreichen von zumindest 160 Praktikumsstunden kann anschließend zur kommissionellen Abschlussprüfung angetreten werden. Die gesamte Ausbildung ist längstens innerhalb von 30 Monaten zu absolvieren.

Mindestanwesenheitszeit: Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Die Möglichkeit versäumte Module nachholen zu können, kann mit der Schulungsbeauftragten der Bezirksstelle Klagenfurt, Astrid Lexer, besprochen werden.


Beurteilungsschema

Note Benotungsschema

Position im Curriculum

  • Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft (SKZ: 645, Version: 17W.3)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 18.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
          Absolvierung im 2., 3., 4., 5., 6. Semester empfohlen
  • Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft (SKZ: 645, Version: 13W.2)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 18.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
  • Masterstudium Schulpädagogik (SKZ: 545, Version: 09W.3)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 12.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
  • Masterstudium Erwachsenen- und Berufsbildung (SKZ: 847, Version: 09W.3)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 12.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
          Absolvierung im 1., 2., 3., 4. Semester empfohlen
  • Masterstudium Sozial- und Integrationspädagogik (SKZ: 846, Version: 09W.3)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 12.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
  • Bachelorstudium Slawistik (SKZ: 650, Version: 17W.2)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 9.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
          Absolvierung im 1., 2., 3., 4., 5., 6. Semester empfohlen
  • Bachelorstudium Slawistik (SKZ: 650, Version: 05W.4)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 18.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
  • Masterstudium Slawistik (SKZ: 850, Version: 17W.1)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h / 12.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
  • Masterstudium Slawistik (SKZ: 850, Version: 11W.2)
    • Fach: Freie Wahlfächer (Freifach)
      • Freie Wahlfächer ( 0.0h XX / 12.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
  • Besonderer Studienbereich LV für alle Studierenden (SKZ: 000, Version: 97W)
    • Fach: Allgemeinbildende Lehrveranstaltungen (Pflichtfach)
      • Allgemeinbildende Lehrveranstaltungen ( 2.0h / 4.0 ECTS)
        • 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)

Gleichwertige Lehrveranstaltungen im Sinne der Prüfungsantrittszählung

Diese Lehrveranstaltung ist keiner Kette zugeordnet