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Titel: Wie sollen sich Strafverfolgungsbehörden bei vager Verdachtslage verhalten?
Untertitel: Kleine Untersuchung zu den Verhaltenspflichten der Strafverfolgungsbehörden im strafprozessualen Vorverfahren anlässlich 1 Ob 223/22h
Kurzfassung:

Nach einer ersten Whistleblower-Meldung im Juli 2015 bezüglich vermeintlich strafbarer Vorgänge iZm der Commerzialbank Mattersburg (CBM) erkundigt sich die WKStA bei der FMA. Die OeNB führt im Auftrag der FMA bei der CBM eine Vor-Ort-Prüfung durch; die FMA berichtet der WKStA telefonisch, dass die Vorwürfe aus der Whistleblower-Meldung nicht bestätigt hätten werden können. Daraufhin sieht die WKStA von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab (§ 35c StAG). Die E 1 Ob 223/22h gibt Anlass, über die Verhaltenspflichten der Strafverfolgungsbehörden im strafprozessualen Vorverfahren nachzudenken. Während der kl Insolvenzverwalter der WKStA in casu Untätigkeit vorwirft, hält der OGH das Handeln der WKStA für vertretbar.

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Publikationstyp: Beitrag in Zeitschrift (Autorenschaft)
Erscheinungsdatum: 05.2024 (Print)
Erschienen in: Österreichische Richterzeitung
Österreichische Richterzeitung
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 ( Motopress Werbe- u VerlagsgesmbH; )
Titel der Serie: -
Bandnummer: -
Heftnummer: 5
Erstveröffentlichung: Ja
Seite: S. 133 - 139

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Erscheinungsdatum: 05.2024
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  • 505023 - Strafprozessrecht
  • 505024 - Strafrecht
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  • Nein
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  • Science to Professionals (Qualitätsindikator: n.a.)
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