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Titel: Quid bono Leasingnehmer?
Untertitel: Neues zur schadenersatzrechtlichen Stellung obligatorisch nutzungsberechtigter Rechtsbesitzer und zugleich Anmerkung zu OGH 2 Ob 29/20h und 10 Ob 27/20y
Kurzfassung:

Ein Leasingnehmer, dessen Leasingobjektein (dritter) Schädiger beschädigt hat, kann seit der Leit-E2 Ob 17/92 Verdienstentgang und/oder aufgewendete Mietwagenkosten(sog Nutzungsausfallschäden) zwar dem Grunde nach mit dem Argument der Schadensverlagerung,aber nur im Wege der Drittschadensliquidation begehren (mittelbarer Schaden).Bei gleicher wirtschaftl Ausgangslage kann der Bestandnehmer hingegen fürNutzungsausfallschäden einen eigenen petitorischen Schadenersatzanspruch gegenden Schädiger verfolgen (unmittelbarer Schaden). In der E 2 Ob 29/20h geht der OGH von seinem Argument derSchadensverlagerung ab und gleicht die Rechtsstellung des Leasingnehmers andiejenige des Bestandnehmers an. Zugleich gewährt er jedem obligatorischnutzungsberechtigten Rechtsbesitzer neben einem petitorischen Anspruch(§ 372 ABGB analog) auch einen „genuin schadenersatzrechtlichen“ Anspruchaus der besitzrechtlichen Wertung des § 339 ABGB. Diese eingeschlageneLinie bestätigt der OGH in der Folge-E 10 Ob 27/20y.




Schlagworte: Nutzungsausfallschaden; reiner Vermögensschaden; Leasingnehmer; Bestandnehmer; Obligatorisch nutzungsberechtigter Rechtsbesitzer
Publikationstyp: Beitrag in Zeitschrift (Autorenschaft)
Erscheinungsdatum: 25.06.2021 (Print)
Erschienen in: ZFR Zeitschrift für Finanzmarktrecht
ZFR Zeitschrift für Finanzmarktrecht
zur Publikation
 ( LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co KG; )
Titel der Serie: -
Bandnummer: -
Heftnummer: -
Erstveröffentlichung: Ja
Seite: S. 269 - 273

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Erscheinungsdatum: 25.06.2021
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  • 505013 - Privatrecht
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